Herzlich Willkommen bei Kanzlei Krebs - Martin Krebs | Weißgerbergraben 13, 93047 Regensburg | Telefon: 0941 - 28458 | E-Mail: mail@kanzlei-krebs.de

Immobilienrecht

Immobilienkauf/-verkauf – Mietrecht – Wohnungseigentumsrecht

Immobilienkauf/-verkauf


Kauf bzw. Verkauf, Teilungsversteigerung, Zwangsversteigerung von unbebauten oder mit Gebäuden bebauten Grundstücken oder Wohnungseigentum.

Wir sind für Ihre Rechtsfragen und Rechtsprobleme im Immobilien- und Grundstücksrecht für Sie da und beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

  • Beratung, Gestaltung sowie Prüfung von Grundstücks- und Immobilienkauf- und -verkaufsverträgen einschließlich Wohnungseigentumkaufverträgen
  • Bauträgerkaufverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Fragen der Bebaubarkeit von Grundstücken, eigener Grundstücke wie auch Nachbargrundstücken
  • Beratung und Vertretung bei der Frage von grundstücksbezogenen Rechten, Dienstbarkeiten und Nießbrauch
  • Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bei Beeinträchtigung Ihres Immobilieneigentums bei Baumaßnahmen Dritter 
  • Durchsetzung Ihrer festgestellten Rechte u. A. durch Immobiliarvollstreckung

Mietrecht


Nicht immer läuft ein Mietverhältnis so harmonisch ab wie es sich Mieter und Vermieter zunächst gewünscht haben: Die Heizkostennachzahlung in der Betriebskostenabrechnung scheint viel zu hoch? Sie sind bereits seit Monaten ausgezogen, haben die hinterlegte Kaution aber noch immer nicht zurückerhalten? Es wurde nun mehrmals schon gegen die im Mietvertrag festgelegte Hausordnung verstoßen? Mietrechtliche Auseinandersetzungen sind so unterschiedlich wie individuell und ohne Rechtsanwalt nur schwer zu lösen. Gerne berate und vertreten wir Sie rund um den Mietvertrag, bei Kündigungen, (wiederholt) verspäteten Mietzahlungen, die Eigenbedarfskündigung und alle sonstigen Angelegenheiten des Mietrechts.

Wohnungseigentumsrecht


Wir beraten und vertreten Sie in allen wohnungseigentümerrechtlichen Fragestellungen, sei es bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, Fragen zum Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum oder bei Ansprüchen des einzelnen Eigentümers gegen die Gemeinschaft.

Kommen Sie mit Ihrer Fragestellung auf uns zu!

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine  E-Mail ✉

und vereinbaren Sie Ihren Termin.

Share by: